Wichtiger Hinweis:
Verwenden Sie bei der Registrierung von Administratoren oder Anlage von Sachbearbeitern bitte ausschließlich persönliche E-Mail-Adressen.
Um sicherzustellen, dass nur die Person Zugriff auf das Portal erhält, welche registriert / angelegt wurde, müssen E-Mail-Adressen für die Portalnutzung verwendet werden, welche eindeutig einer Person zugordnet werden können.
Auf allgemeine Postfächer oder auch Funktionsadressen, haben häufig mehrere Personen Zugriff bzw. werden diese bei Wechsel des Personals oder Zuständigkeit auf andere Personen übertragen. Damit ist die Zuordnung zu einer einzelnen Person nicht möglich.
Die Portalanwendung kann von Arbeitgebern und deren Dienstleistern genutzt werden.
Der Zugang zum Mitgliederportal der BVK Zusatzversorgung ist nur Anwendern mit einem aktiven Benutzerkonto möglich.
Arbeitgeber und Dienstleister können über den Button „Registrierung“ den Zugang zum Portal beantragen. Sachbearbeiter können mithilfe eines Administratorkontos erstellt werden.