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Die Portalanwendung kann von Arbeitgebern und deren Dienstleistern genutzt werden.
Der Zugang zum Mitgliederportal der BVK Zusatzversorgung ist nur Anwendern mit einem aktiven Benutzerkonto möglich.
Arbeitgeber und Dienstleister können über den Button „Registrierung“ den Zugang zum Portal beantragen. Sachbearbeiter können mithilfe eines Administratorkontos erstellt werden.

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